Noch gilt in Deutschland Paragraph 560 Absatz 4 BGB
Danach ist es nunmal für den Vermieter eindeutig passé
Die Betiebskostenvorauszahlung zu erhöhen mittendrin
Also noch bevor der Abrechnungszeitraum ging dahin
Er muss erst mit der letzten Abrechnung feststellen
Dass sich ein Minus konnte im letzten Zeitraum einstellen
Erst dann kann der Vermieter die Erhöhung verlangen
Nicht schon vor Ablauf des Abrechnungszeitraumes, weil groß ist sein Bangen
Dass das Geld der Mieter später möglicherweise vielleicht nicht mehr reicht
Vom Mieter einfach fix mal mehr zu verlangen, ist für ihn ja leicht
Weil er meint, sie seien auf seinen Wohnraum angewiesen
Leichter ist es, Mieter auszupressen, als sich zu wehren gegen Gaspreisanbieterriesen
Eines ist allerdings zumindest auch mir noch nicht ganz klar
Ob ich die hohen Preise jetzt zahlen soll für's ganze Jahr
Denn wer hat denn zum Zeitpunkt der Gaspreiserhöhung die Zähler abgelesen
Manchmal denke ich, soviel Chaos ist noch nie dagewesen