Zu Gott schwör ich den heil’gen Eid,
damit ich von aller Last befreit:
All das Gut, das ich verwahre,
für billig’ Fuhrlohn ich dahin fahre,
und treulich, redlich liefern will.
Kein Stück verfahren oder gar vermißt,
als mir aufgegeben ist.
Was etwa an Geld und Wechsel wird
zurück zu bringen gereicht, soll nicht verirrt:
Ehrlich! Ohne einzig’s Hinterhalten
überreichen und bei allem so will walten,
damit's zu Redlichkeit und Treue führet,
so es einen wahren Fuhrmann auch gebühret.
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1992
Vor mehr als 300 Jahren wurden bereits Waren- und Geldtransporte durchgeführt.
Frachtvorschriften und Abkommen gab’s kaum – wohl aber einen Ehrenkodex.
Daher leisteten die Fuhrleute meist einen Eid.
Der vorliegende Eid galt (nat. ungereimt) in ähnlicher Form ab dem 6.August 1691