Anstand
Anstand
©Hans Hartmut Karg
2017
Das ist die Krankheit unserer Zeit:
Den Anstand mit Füßen zu treten
Und ansatzlos so stets bereit
Sich aufhalten mit Flegelfehden.
Was bringt es uns, was bringt es Dir,
Menschen dabei runter zu machen
Und süffisant mit Unmanier
Den guten Ton dann zu verlachen?
Dadurch wird doch die Welt nicht besser,
Wenn Menschen permanent verachtet
Und mit Unflat der Seelenfresser
Zerstört und immerzu nur schlachtet!
Gesellschaft kann nicht funktionieren,
Wenn unanständig mancher handelt.
Er kann kein Gutes Leben führen,
Weil dann die Tugenden verschandelt.
*
Zu meinem Gedicht eine kleine Ergänzung:
Es gibt offenbar Zeitgenossen, die mit ihren Kommentaren gar nicht mehr merken, wenn sie Mitmenschen erniedrigen und deren Menschenwürde verletzen, sie kränken, in die Pfanne hauen. Ihnen geht es dabei wesentlich um Selbstinszenierung, nicht um Fairness. Im Kritikaster und Wichtigtuer feiert der oberlehrerhafte Kommentator schmerzverbreitende Urständ.
Dazu hier nochmals meine Grundsätze, die umso notwendiger werden, je mehr der Gute Ton verschwindet:
Forenethische und Literaturethische Grundsätze
1. Grundsatz:
Kein Mensch darf in seiner Persönlichkeit angegriffen werden, denn es gilt:
„Was Du nicht willst, dass man Dir tu', das füg' auch keinem andern zu.“ (Goldene Regel)
Spätestens seit Jesu' Kreuzigung wissen wir doch alle, dass man einen Menschen nicht verhöhnt, nicht um seine Kleidung schachert, ihm keine Dornenkrone aufsetzt und ihn nicht körperlich, geistig und seelisch martert.
Die Würde des Menschen darf also nicht angetastet, der Mensch nicht diffamiert und/oder gemobbt werden (Grundsätze der Menschenwürde, der Nächstenliebe, der Feindesliebe).
2. Grundsatz:
Wenn Du eine Person nicht magst, dann musst Du auch seine Gedichte und sonstigen Werke nicht lesen (Grundsatz der Lesefreiheit).
3. Grundsatz:
Pauschal- und Radikalkritik sind verboten! Wird ein Werk inhaltlich und/oder formal kritisiert, steht es dem Urheber des Werkes frei, dazu Stellung zu beziehen oder nicht (Grundsatz der Kommunikationsfreiheit).
4. Grundsatz:
Foren- und Verlagsbetreiber haben darauf zu achten, dass persönliche Beleidigungen unterbunden werden (Grundsatz des Persönlichkeitsschutzes).
In der jünsten Ausgabe der renommierten Wochenzeitung DIE ZEIT Nr. 35 vom 24. August 2017, den ich nur empfehlen kann, schreibt Axel Hacke auf Seite 52 unter Bezug auf das Zeitnah-Rüpelhafte:
„Es schwappt ja seit einer Weile nicht bloß eine Woge der Anstandslosigkeit um die Welt – es tobt ein Ozean...
Der sogenannte Shitstorm, den mancher Prominente – nach vielleicht nicht besonders klugen und etwas voreiligen Äußerungen – über sich ergehen lassen muss, ist ein Ereignis, das uns vor nicht langer Zeit noch sprachlos gemacht hätte vor Entsetzen. Der Ton, der in vielen Internetforen herrscht, die Beleidigungen und Lügen, die dort Alltag geworden sind – man hat sich daran gewöhnt.“
Die Gewöhnung ist die größte Gefahr für jenen sozialen Kitt, ohne den auf Dauer keine Gesellschaft human existieren kann. Das gilt übrigens auch für alle Dichter und deren Werke und den Umgang mit ihnen wie auch für die Literaturkritik. Deshalb habe ich meine FORENETHISCHEN GRUNDSÄTZE auch hier nochmals veröffentlicht. Denn schon Seneca meinte:
„Was das Gesetz nicht verbietet, verbietet der Anstand.“
H. H. Karg
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