Gastrecht

Ein Gedicht von Hans Hartmut Dr. Karg
Gastrecht

©Hans Hartmut Karg
2018

Getragen vom Ideal der Sorge,
Willkommen dem Fremden zu sagen:
So lebt mit Gastrecht Fürsorge,
Des Ankömmlings Würde zu tragen.

Aus Krieg, Not und steter Entbehrung
Fliehen Gäste in bessere Gefilde,
Um in der Fremde die Mehrung
Zu finden – und Lebensmilde.

Doch wenn der Fremde nur fordert,
Sklave in eigenem Selbstverständnis
Und sich nur begehrlich ordert,
Geht durch die Freundschaft ein Riss.

Ablehnung schlägt dem entgegen,
Der nur die eigne Religion
Ohne Toleranz und gutes Geben
Zur Macht treibt – im Herrschaftston!

Angenommen dürfen Fremde sich wähnen,
Wenn sie keine Überwältigung leben,
Dass anerkannt Achtung und Sehnen,
Wo sie nicht herrschsüchtig streben.

Kein Gastland ist ja dagegen,
Wenn Fremde in Erinnerungen schwelgen.
Einwanderung wird dann zum Segen,
Wenn diese auch langsam welken.

Man begrüßt die Neuen doch gern,
Wenn sie Sprache, Kultur akzeptieren
Und sich nicht parallel und fern
Zum Ablehnungshass verführen.

*

Informationen zum Gedicht: Gastrecht

208 mal gelesen
27.06.2018
Das Gedicht darf unter Angabe des Autoren (Hans Hartmut Dr. Karg) für private Zwecke frei verwendet werden. Hier kommerzielle Anfrage stellen.
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