Die Kunst ist frei ein Lebensmittel sei
Die Kunst ist frei steht im GG Artikel 5 Absatz 3,
jedoch sollte man die Rahmenbedingungen kennen,
dass die Kunst nicht richten muss die Juristerei,
die Voraussetzungen sind rechtzeitig zu benennen.
Zu beachten sind die Rechts- und Grundgesetze,
dass Kunst den Volksfrieden nicht empfindlich stört,
besser, dass es im Volk kommt nicht zur Hetze,
denn mit Kunst Revolte versuchen sich nicht gehört.
Die Grenzen sind da, wo großer Schaden entsteht,
für unsere Gesellschaft im Land, in der Welt,
es Menschen gibt, denen es nicht mehr gut geht,
weil Künstlern Verantwortlichkeit nicht gefällt.
Die Kunst macht sichtbar, soll kommunizieren,
vielerlei interessierte Menschen zusammenführen,
Vielfalt produzieren, Erkenntnisse formulieren,
einen wertigen Kunstgenuss für alle durchführen.
Gut, wenn Investitionen die Kunst erlebbar macht,
nicht gut, wenn zu viel Verlust wird verursacht,
die Kunstausstellung hat wahren Erfolg vollbracht,
in ihrer gar einzigartigen gestalterischen Pracht.
© Barbara Mewes-Trageser
2022