Anspruch auf den Tod
Schutz dem Leben, wenn man lebt.
Doch ist man sterbenskrank,
schon in den Todesschlaf versank,
dann ist sterben dürfen, Gnade.
Gönnt ihm die ewige Ruhe, in seinem Grabe.
Der Todesengel, über dein Haupt schon schwebt.
Wie viel humane Hilfe darf es geben,
dem dahinsiechenden Körper, nach Erlösung strebt.
Selbstbestimmungsrecht sollte sein.
Nur auf den allerletzten Willen kommt es an.
Wenn einer darauf besteht, dass er dann,
Sterbehilfe in Anspruch nehmen kann.