2. Eintrag von
Gast
27.07.2016 um 10:44
Die Autorin " ladet" nicht
wenn schon, dann lädt sie ihre Gedichte - auch noch - auf einer anderen Plattform.
Gedichte, " geladen" wo auch immer, bleiben Eigentum des Verfassers und können beliebig veröffentlicht werden.
Da sollte sich " Sonnenschein" nicht nur mit der deutschen Grammatik befassen, sondern auch noch mit den rechtlichen Bestimmungen bezüglich der Veröffentlichung von selbst verfassten Gedichten.
Nur, wenn ein Verlag die alleinigen Rechte zur Veröffentlichung erwirbt, was bei Gedichten selten geschieht, dann gibt der Autor seine Rechte ab.
Kopf hoch Waltraud! Konstruktive Kommentare auch wenn sie mal kritisch sein sollten, darf man gern zur Kenntnis nehmen, für alles Andere ist jedes Wort zu schade.
LG von Larissa.
Dein Kommentar:
Danke, liebe Larissa...es muss und wird immer wieder Quertreiber geben, frage mich nicht warum! Du hast in deiner Ausführung in allem RECHT, ich kann meine Gedichte einsetzten, wamm und wo ich will......Und einen SONNENSCHEIN werde ich nicht um Erlaubnis bitten. Danke für deine lieben Worte und Unterstützung, herzlich grüßt Waltraud